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A. Gegenstand und Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen
des Auftragnehmers Anwendung.
2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen
Vertrages, soweit nicht im einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten
auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber,
ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit,
soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn
den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich
widersprochen worden ist.
B. Inhalt des Auftrages
1. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der üblicherweise
in einem separaten Vertrag näher spezifizierten Leistungen verpflichtet.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht
geschuldet.
2. Erfolgt die Leistung in schriftlicher Form, sind die schriftlichen
Darlegungen verbindlich. Mündliche Ausführungen des Auftragnehmers
sind außerhalb des erteilten Auftrags stets unverbindlich.
3. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten
sachverständiger Dritter bedienen.
4. Ändern sich nach Abschluss der Tätigkeit
die tatsächlichen Gegebenheiten und erhält der Auftragnehmer hiervon
Kenntnis, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf diese
Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
5. Der Auftragnehmer hat das Recht, Erfindungen auf eigenen
Namen und Rechnung anzumelden und wirtschaftlich zu nutzen, wenn der Auftraggeber
nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach schriftlicher Mitteilung durch
den Auftragnehmer ebenfalls schriftlich Interesse bzw. Ansprüche bekanntgibt.
Der Auftraggeber wird ggf. den Auftragnehmer über das amtliche Erteilungsverfahren
zeitnah informieren.
C. Installation, Schulung, Lizenz, Umfang der Rechteeinräumung
bei Softwarelieferung
1. Der Kunde ist für die richtige Installation der gelieferten
Software selbst verantwortlich. Schulungen und Einweisungen erfolgen nur aufgrund
einer entsprechenden Vereinbarung und sind getrennt zu vergüten. Es gilt
der Lizenzvertrag, der jeder Software beiliegt.
2. Wir behalten an der gelieferten Software die urheberrechtlichen
und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Die auf den Programmträgern, der beiliegenden
Begleitunterlagen sowie der Software selbst angebrachten Schutzhinweise auch
Dritter sind zu beachten. Der Kunde erwirbt je nach Lizenzvertrag ein einfaches
Nutzungsrecht oder ein Nutzungsrecht innerhalb einer lokalen Netzwerkumgebung.
Eine Nutzung in anderen Netzwerkumgebungen bedarf einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Der Kunde darf die Software lediglich auf einem Sicherungsdatenträger
sowie einem Einzelplatzrechner (bei einer Einzelplatzlizenz) oder einer lokalen
Netzwerkumgebung (bei einer Netzwerkversion) speichern. Die Speicherung auf
weiteren Datenträgern - insbesondere bei externen Mitarbeitern oder Serviceunternehmen
- sind nicht erlaubt bzw. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Es ist nicht erlaubt, die zum Zeitpunkt der Lieferung eingebauten
Schutzmechanismen zu entfernen sowie die Software zu dekompilieren oder zu reassemblieren.
Das ist auch dann nicht erlaubt, wenn der Kunde diese Zugriffe zwingend für
eigene Erweiterungen im Rahmen des Lizenzvertrages benötigt. Der Kunde
ist weiterhin nicht befugt, die Software umzubenennen, unter eigenem Namen zu
verkaufen oder sich als Hersteller des Produktes zu bezeichnen. Es ist ebenfalls
untersagt, einzelne Programmteile - auch wenn diese nicht durch Schutzmechanismen
gesichert sind - oder Funktionen aus unserer Software zu extrahieren und in
anderen Bereichen einzusetzen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, uns von Schutzrechtsbehauptungen
Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis
zu setzen und uns auf unsere Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen.
Wir sind berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige
Änderungen an der Software auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und
bezahlter Ware durchzuführen.
D. Terminangaben, Gewährleistung
1. Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
zugesagt, grundsätzlich unverbindlich und stellen nur einen annähernden
Leistungszeitraum dar. Verzögert sich eine schriftlich zugesagte Leistung
des Auftragnehmers über den Leistungszeitraum hinaus, können Rechte
hieraus erst nach schriftlicher Festsetzung einer Frist von mindestens drei
Wochen und Ablehnungsandrohung geltend gemacht werden.
2. Erbringt der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Werkleistungen,
dann hat der Auftraggeber diese unmittelbar nach Übergabe/Inbetriebnahme
zu untersuchen und offene Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen, verdeckte
Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht
des Auftragnehmers beschränkt sich in diesen Fällen nach Wahl auf
Nachbesserungs-, Minderungs- oder Wandlungsansprüche. Im kaufmännischen
Verkehr steht dem Auftragnehmer überdies das Recht zu, die Gewährleistung
auf die Abtretung eigener Rechte gegenüber den Herstellern, Lieferanten
und Entwicklern bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken.
Schlägt die Nachbesserung durch den Auftragnehmer fehl, kann der Auftraggeber
nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ein weitergehender Anspruch,
insbesondere der auf Ersatz von (unmittelbaren oder mittelbaren) Mangelfolgeschäden,
ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft zurückzuführen.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vom Auftraggeber erhaltene
Tatsachenmaterial als vollständig und zutreffend zugrunde zu legen. Eine
Überprüfung erfolgt nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
4. Den Leistungen des Auftragnehmers kommt keine Schutzwirkung
zugunsten Dritter zugute. Sollte der Auftragnehmer gleichwohl von Dritten auf
Schadenersatz in Anspruch genommen werden, finden die unter Haftung und Versand
angegebenen Bedingungen (siehe unten) Anwendung.
5. Bei Lieferung von Software gelten zusätzlich folgende
Bedingungen: Wir gewährleisten für den Zeitraum von zwei Jahren ab
Empfangsdatum, dass die Software im wesentlichen gemäß der mitgelieferten
Dokumentation bzw. der detaillierten Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) arbeitet.
Diese Garantie wird von uns als Hersteller des Produktes übernommen. Etwaige
Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von
dem der Kunde sein Exemplar der Software bezogen hat, werden hierdurch weder
ersetzt noch beschränkt. Erfolgen Anpassungen oder Programmierungen in
mehreren Abschnitten, so handelt es sich hierbei um neue Aufträge, für
die die Gewährleistung unabhängig von vorhergehenden Anpassungen erbracht
wird. Die Gewährleistungsfristen vorher erbrachter Leistungen bleiben also
von Folgeaufträgen unberührt. Auftretende Mängel können
wir nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Software bzw.
Überlassung eines Folgereleases beseitigen. Bei endgültigem Scheitern
der Nachbesserung oder des Austausches hat sowohl der Kunde als auch wir das
Recht auf Wandelung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Sonstige
Schadensersatzforderungen sind bei Softwarelieferungen ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
sind schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung
des gerügten Mangels enthalten und für uns nachvollziehbar sein. Das
kann z. B. durch die Beschreibung der Arbeitsschritte erfolgen, die zum Auftreten
des Fehlers führen. Wir werden nach eigenem Ermessen entweder Hinweise
zur Behebung des Mangels geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Schritte
wie z. B. die Übersendung von Datenträgern ergreifen. Die Gewährleistungsplicht
ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs und Rügepflicht
nicht oder verspätet nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen
an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen
zurückzuführen ist. Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem,
wenn der Kunden die Software nicht gemäß dem der Software beiliegenden
Lizenzvertrag einsetzt.
E. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über
mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und
gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende
Produkt- und Dienstleistungsbereiche.
2. Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der
Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Tatsachen und Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers, die im Rahmen der Ausführung des Auftrages bekannt geworden
sind, verpflichtet. Sollte der Auftragnehmer sachverständige Dritte mit
einbeziehen, so sind diese ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten (non
disclosure agreement, NDA).
F. Rechnungen; Aufrechnung
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach
Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 10% p.
a. berechnet.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche
des Auftraggebers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt
sind.
G. Vergütung
1. Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der
Grundlage der Stundensätze des Auftragnehmers individuell nach tatsächlichem
Aufwand abgerechnet.
2. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrags verbundenen
Auslagen trägt der Kunde, insbesondere bei Fahrten mit dem PKW Euro 0,50/km,
mit der Bahn 1. Klasse mit Bahncard, mit dem Flugzeug Business Class, mit dem
Mietwagen wie Avis D-Klasse, für Hotel bis zu Euro 125 je Tag. Der Auftragnehmer
wird sich bemühen, jeweils günstigere Möglichkeiten in Anspruch
zu nehmen, der Auftraggeber kann dabei unterstützen.
3. Fremd- und Nebenkosten wie die Kosten für die Einschaltung
von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Kommunikation,
Kurier u. ä. sind dem Auftragnehmer zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung
getroffen wurde.
H. Haftung und Versand
1. Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden
Schadenfall haftet der Auftragnehmer nur für einen Betrag in Höhe
von 50% der bereits aufgelaufenen Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe
der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer
einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit
beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet der Auftragnehmer nicht. Sofern
der Auftraggeber eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer
wünscht, hat der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt
in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu
erlangen ist.
2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem
Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts sind nicht Aufgabe des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit
des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Der Auftragnehmer
haftet auch nicht für die in Internet-Domains oder in anderen Veröffentlichungen
enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
3. Wird der Auftragnehmer von Dritten aufgrund der Gestaltung
und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz
o. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von
der Haftung frei.
4. Der Versand von Originalunterlagen erfolgt auf Gefahr des
Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb desselben
Ortes oder durch den Auftragnehmer oder seine Fahrzeuge erfolgt. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung
des Kunden zu versichern.
5. Sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz verjähren
nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens.
I. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist
Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand
gilt auch für andere als die oben genannten Personen, wenn der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss
seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn-
und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist
durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu
ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist auch auf Vertragsverhältnisse
mit ausländischen Auftraggebern sowie sachverständigen Dritten deutsches
Recht anwendbar.
Vorstand: Dr. M. Jacobsen, Dr. A. Schoeppe
Eingetragen: HRG Hamburg unter Nr. 80503. Unsere USt.-ID lautet DE215867780.
Aktualisierungen: Umstellung auf Euro am 02/2002, Haftung und Versand am 02/2007
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